Wasser - Bereitstellungsgebühr

Der Bereitstellungsbeitrag beträgt € 22,00 pro m³/h (inkl. MwSt.) 

Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbeitrag. Für eine Verrechnungsgröße von 3 m³/h (Einfamilienhaus) ist eine Bereitstellungsgebühr von € 66,00 (inkl. MWSt.) zu bezahlen. Siehe Rubrik "Wasserabgabenordnung".

Die Verrechnung erfolgt im ersten Quartal des laufenden Jahres.