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Das Halten von Hunden ist steuerpflichtig. Die Hundeabgabe gilt als Jahresabgabe vom 1. Jänner bis 31. Dezember und wird jährlich im 1. Quartal vorgeschrieben. Sie beträgt gemäß Verordnung des Gemeinderates vom 27.09.2021 aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabe-gesetzes 1979, LGBl. 3702, in der derzeit geltenden Fassung, jährlich für den ersten Hund € 30,-, für den zweiten Hund € 40,-, und für jeden weiteren Hund € 50,-. Für jeden Hund mit erhöhten gefährdungs-potential sind € 90,- zu entrichten.
Bei der Meldung wird eine Hundemarke ausgegeben, und wird ihr Hund in die „Hundebestandsliste“ der Gemeinde aufgenommen. Die Hundemarke muss nicht zwangsläufig mitgeführt werden.
Hundebroschüre (805 KB) - .PDF
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