Änderung des Flächenwidmungsplanes

Wappen MG Gaweinstal

Die Marktgemeinde Gaweinstal beabsichtigt, den Flächenwidmungsplan bzw. das Örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern.

Der Entwurf zur Änderung wird gemäß §24 Abs. 5 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014 idgF. ist in der Zeit vom 15.Juli 2026 bis 26.August 2026 im Gemeindeamt der Marktgemeinde Gaweinstal zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. 

Jeder ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zu diesem Änderungsentwurf schriftlich Stellung zu nehmen. 

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Die/Der Verfasser/in einer Stellungnahme hat allerdings keinen Rechtsanspruch darauf, dass ihre/seine Anregung Berücksichtigung findet.

Anmerkung:

Diese Information ist auch als Verständigung aller Haushalte im Sinne des § 24 (6) des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014 idgF. anzusehen.

2026_07_09 Kundmachung FÄ_9 (845 KB) - .PDF